Öffentlicher Verkehr

Abklärungen zu einem offiziellen liechtensteinischen Behindertenausweis und Merkblatt zum öffentlichen Verkehr.

In Liechtenstein gibt es keinen offiziellen Behindertenausweis. Der von der IV ausgestellte Ausweis hat keine gesetzliche Grundlage. In Liechtenstein wird er aber akzeptiert.

«sichtwechsel» bekam einen Auftrag von der Regierung. Es sollte abgeklärt werden, was für Massnahmen es braucht, um einen liechtensteinischen Behindertenausweis zu schaffen.

Wichtig wäre, dass ein solcher Ausweis vor allem im Ausland anerkannt wird. Und ob man mit dem Ausweis Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr bekommt. «sichtwechsel» hat bei der SBB und der ÖBB angefragt.

Leider würde ein liechtensteinischer Ausweis nicht anerkannt werden.

Ein Grund dafür ist, dass die Definition von dem Begriff Behinderung in jedem Land anders ist.

Und auch die Leistungen für Menschen mit einer Behinderung sind in jedem Land anders.

Wenn man aber eine Begleitperson benötigt, kann man diese kostenlos mitnehmen.

Alle Informationen stehen auf diesem Merkblatt.

Das SBB-Attestformular berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich beim Amt für Soziale Dienste, Fachbereich Chancengleichheit (Tel. 00423 236 60 60 oder E-Mail info.cg@llv.li) melden.

In Liechtenstein gibt es keinen offiziellen Behindertenausweis. Der von der IV ausgestellte Ausweis hat keine gesetzliche Grundlage. In Liechtenstein wird er aber akzeptiert.

«sichtwechsel» bekam einen Auftrag von der Regierung. Es sollte abgeklärt werden, was für Massnahmen es braucht, um einen liechtensteinischen Behindertenausweis zu schaffen.

Wichtig wäre, dass ein solcher Ausweis vor allem im Ausland anerkannt wird. Und ob man mit dem Ausweis Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr bekommt. «sichtwechsel» hat bei der SBB und der ÖBB angefragt.

Leider würde ein liechtensteinischer Ausweis nicht anerkannt werden.

Ein Grund dafür ist, dass die Definition von dem Begriff Behinderung in jedem Land anders ist.

Und auch die Leistungen für Menschen mit einer Behinderung sind in jedem Land anders.

Wenn man aber eine Begleitperson benötigt, kann man diese kostenlos mitnehmen.

Alle Informationen stehen auf diesem Merkblatt.

Das SBB-Attestformular berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich beim Amt für Soziale Dienste, Fachbereich Chancengleichheit (Tel. 00423 236 60 60 oder E-Mail info.cg@llv.li) melden.

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